Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.