Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7. Verfahren

1Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständig für das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren. 2Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr. 3Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt mit dem Eingang des Antrags bei der Bewilligungsbehörde als erteilt, wenn im vorhergehenden Bewilligungszeitraum Zuwendungen bewilligt wurden und keine wesentlichen Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen eingetreten sind. 4Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlichen Vordrucke bis 31. Oktober des Jahres, das dem Förderjahr vorausgeht, beim zuständigen Jugendamt einzureichen. 5Dieses leitet den Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres zusammen mit einer Stellungnahme nach Nr. 4.2 an das Zentrum Bayern Familie und Soziales weiter. 6Zum Nachweis einer zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel wird ein einfacher Verwendungsnachweis nach Nr. 6.1.5 ANBest-P zugelassen. 7Der Verwendungsnachweis ist mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bis 1. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 8Zusätzlich ist eine Liste der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den jeweils geleisteten Stunden vorzulegen.