Inhalt

Text gilt ab: 12.07.1991

4. Verstärkte zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Hort an der Schule"

Durch Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 11. September 1990 wurde im Schuljahr 1990/1991 das Projekt „Hort an der Schule" eingerichtet. 13 Einrichtungen nehmen an der Erprobungsphase teil; es ist zu erwarten, dass das Projekt in den nächsten Jahren ausgeweitet wird. Neben der finanziellen Förderung bietet das Projekt viele Möglichkeiten, das Betreuungsangebot quantitativ wie qualitativ zu verbessern. Es baut auf der Eigenständigkeit der beiden Institutionen Hort und Schule auf, will aber die aufgrund der räumlichen Nähe sich bietenden besonderen Kooperationsmöglichkeiten suchen und vertiefen. Wenn auch der jeweilige schulpädagogische oder sozialpädagogische Auftrag für die Schule und den Hort den Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit bildet, so ergeben sich dennoch Überschneidungen, die für eine Kooperation genutzt werden können und damit der Kontinuität in der Erziehung dienen. Das kann von der gemeinsamen Nutzung vorhandener Schulräume, der Einrichtungen, des Freizeitgeländes bis zur personellen Zusammenarbeit aller Pädagogen unter Würdigung der gemeinsamen sozial- und schulpädagogischen Aufgabe reichen.
Neben günstigen räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen setzt der Erfolg des bedarfsorientierten Aktionsprogrammes „Hort an der Schule" die Bereitschaft von Erziehern und Lehrern, von Hortleitung und Schulleitung voraus, die pädagogische Nachbarschaft zum Wohle der den beiden Institutionen anvertrauten Kinder zu nutzen.
Die Staatsregierung erwartet, dass Lehrer und Erzieher beim Projekt „Hort an der Schule" in der gemeinsamen Verantwortung für die anvertrauten Kinder besonders intensiv kooperieren.