Inhalt

Text gilt ab: 12.07.1991

2. Aufgaben und Ziele des Hortes

Der Hort ist eine eigenständige Erziehungs- und Bildungseinrichtung für schulpflichtige Kinder, die außerhalb der täglichen Schulzeit eine familienergänzende Betreuung benötigen. Nach § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erfüllt der Hort einen pädagogischen Auftrag. Er unterstützt und ergänzt die Erziehung des Kindes in der Familie. Auf der Grundlage einer ganzheitlich ausgerichteten Erziehung und Betreuung will der Hort schulpflichtigen Kindern - ihrem Alter und ihrer jeweiligen Lebenssituation entsprechend - Möglichkeiten und Hilfen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit anbieten.
Die pädagogische Arbeit im Hort hat folgende Ziele:
Pädagogisch begründete Tages-, Gruppen- und Raumgestaltung eröffnen den Kindern die Möglichkeit, sich im Hort wohl zu fühlen, ihn als Lebensraum zu bejahen und sich für das Zusammenleben verantwortlich zu fühlen. Während für jüngere Kinder noch mehr der Erzieher oder die Erzieherin als Bezugsperson im Mittelpunkt steht, werden ältere Kinder mehr und mehr in ihrer Selbstständigkeit und sozialen Mitverantwortung angesprochen. Neben den Bedürfnissen des einzelnen Kindes tragen die vielfältigen Begegnungsmöglichkeiten mit anderen Kindern zur Gestaltung des Hortlebens bei.
Der Hort versucht, durch eine offene Freizeitgestaltung sowie durch ein differenziertes pädagogisches Angebot den unterschiedlichen Interessen der Kinder gerecht zu werden. Die erziehliche Arbeit berücksichtigt mit einer Rhythmisierung des Tagesablaufs den Wunsch zur individuellen Betätigung, zu Muße und Entspannung, und enthält vielfältige und ausgewogene Anregungen. Der Hort gibt den Kindern die Möglichkeit, Angebote und Einrichtungen der Schulen sowie der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Träger zu nutzen, z.B. Sportstätten, Bäder, Bibliotheken, Museen. Die Kinder und Jugendlichen werden zu sozialpädagogischen Aktivitäten angeregt, wie z.B. Werken, Musik, Sport, Pflege des Brauchtums, Theater, Fotografieren, Tanzen, Kochen.
Neben dem erforderlichen Entfaltungs- und Spielraum beinhaltet Horterziehung ein breites Feld sozialer Kontakte und Lernerfahrungen. Seinem entwicklungspsychologischen Stand entsprechend erlebt das Hortkind die Geborgenheit in der Gruppe, die Notwendigkeit zu Toleranz und Rücksichtnahme sowie den eigenen Verantwortungsbereich. Diese in der Hortgruppe gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse können durch eine Öffnung des Hortes zu anderen Angeboten und Institutionen erweitert und vertieft werden. Erzieherinnen unterstützen die Kinder bei der Problembewältigung in besonderen Lebenssituationen und leisten notwendige sozialpädagogische Hilfen.
Der Hort ermöglicht Lern- und Arbeitsbedingungen, unter denen Kinder ihre Hausaufgaben eigenverantwortlich anfertigen können. Um einen angemessenen Arbeitsrahmen schaffen zu können, bedarf es der intensiven Zusammenarbeit zwischen Erzieher und Lehrer. In der Erfüllung dieser Aufgabe handelt der Horterzieher als Mittler zwischen Schule und Elternhaus und sollte von beiden Unterstützung erhalten.
Der Hort bietet den Kindern ein Mittagessen, bei dem Ernährungsgrundsätze ebenso berücksichtigt werden wie die gemeinsame Vorbereitung und Gestaltung des Essens. Gerade in der Phase nach dem Unterricht entfaltet sich die sozialpädagogische Aufgabe des Hortes.