Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2019

3. 

1Die Beraterinnen und Berater digitale Bildung erfüllen Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Unterrichts in den Schulen, im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung, der medienbezogenen Schulentwicklung sowie bei Fragen der IT-Ausstattung:
Als Tandem pflegen sie gemeinsam Netzwerke, vermitteln Kontakte, unterstützen die Schulaufsicht bei der Begleitung der Schulen im Bereich der digitalen Bildung.
Sie erarbeiten Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht (ggf. auch in Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften).
Sie beraten Schulen bei der medienbezogenen Schulentwicklungsarbeit (unter anderem auf der Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte).
Sie wirken bei der Weiterentwicklung der Fortbildungsplanung innerhalb der Medienkonzeptarbeit der Schulen mit und evaluieren Fortbildungsmaßnahmen.
Sie wirken als Bindeglieder zwischen den verschiedenen Ebenen der Lehrerfortbildung und koordinieren Fortbildungsbedarfe, Referenten und Fortbildungsressourcen in ihren jeweiligen Themengebieten.
Sie identifizieren kooperationsgeeignete Fortbildungsangebote von Hochschulen und anderen externen Anbietern auf Ebene der Regionalen Lehrerfortbildung.
Sie bilden Lehrkräfte in den unter Nr. 4.1 und 4.2 genannten Bereichen fort und wirken bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte mit.
Sie stehen den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich für lokale Informationsveranstaltungen zu medienpädagogischen und informationstechnischen Fragen für Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte zur Verfügung.
Sie beraten Schulen und Aufwandsträger bei der Entwicklung von Ausstattungsplänen und der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung unter Berücksichtigung schulart- sowie schulspezifischer Anforderungen.
Sie bewerten Ausstattungspläne der Schulen, z. B. in Bezug auf deren Votums-Konformität und deren pädagogische Angemessenheit.
Sie wirken darüber hinaus an der Umsetzung von regionalen und landesweiten, durch staatliche Stellen genehmigten oder initiierten medienpädagogisch-informationstechnischen Maßnahmen mit.
Sie erstellen Beratungsmaterialien und stellen diese zentral (auch digital) bereit.
2In ihrer Tätigkeit arbeiten sie auch eng mit den Verantwortlichen für die Regionale Lehrerfortbildung sowie den Schulentwicklungskoordinatoren zusammen, im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschule auch mit den Fachberaterinnen und Fachberatern IT.
3Die Fortbildungen und Informationsveranstaltungen werden entweder von den Beraterinnen und Beratern digitale Bildung (in Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle) selbst initiiert oder finden auf Einladung von Schulen und Institutionen statt. 4Bei großen Einzugsbereichen soll sich die Fortbildung ggf. auf Veranstaltungen mit Multiplikatoren, z. B. Seminarlehrkräften oder Fortbildungsplanern, konzentrieren.
5Die Beraterinnen und Berater arbeiten schwerpunktmäßig im regionalen Bereich, können aber auch für überregionale Veranstaltungen angefordert werden, etwa wenn sie Fachleute für spezielle Themenbereiche sind. 6In diesem Zusammenhang können sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch eine Expertentätigkeit ausüben, etwa bei der Beratung von Dienststellen oder dem Staatsministerium.
7Sie nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben im schulnahen außerschulischen Bereich wahr.