Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2019

2. 

1Vor diesem Hintergrund wird das bisherige Netzwerk der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung zu einer Unterstützungsstruktur „Beratung digitale Bildung in Bayern“ weiterentwickelt. 2Anliegen der Beratung digitale Bildung ist es, die sinnvolle Nutzung digitaler Medien im Bereich von Schule und Unterricht zu fördern und Medienbildung als Schulentwicklungsprozess zu begleiten. 3Im Sinne der Vernetzung und Zusammenarbeit als zentrale Merkmale der Digitalisierung können die Beraterinnen und Berater auch überregional und schulartübergreifend tätig sein, im Bereich der Lehrerfortbildung gemäß Ziffer 3.1 der KMBek zur Lehrerfortbildung in Bayern vom 9. August 2002.
4Aufgrund der Breite des Beratungsfeldes und Aufgabentableaus erfolgt eine inhaltliche Schwerpunktsetzung innerhalb der Beratung digitale Bildung:
Die „Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung“ („mBdB“) fokussieren ihre Aktivitäten auf die medienpädagogische Beratung und medienpädagogische Fortbildung.
Die „Informationstechnischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung“ („iBdB“) legen ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die informationstechnische Beratung und informationstechnische Fortbildung.
5Vor dem Hintergrund der jeweiligen Gegebenheiten soll diese auf Ebene der Schulaufsicht weiter konkretisiert werden, so dass die Beraterinnen und Berater eine sich gegenseitig ergänzende Rolle einnehmen.