Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2019

9. 

1Voraussetzung für die Bestellung zur Beraterin oder zum Berater digitale Bildung sind

9.1 

die Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulart sowie die unbefristete Beschäftigung im Schuldienst im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus,

9.2 

der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Erweiterungsstudiums Medienpädagogik (für eine dauerhafte Bestellung) oder der Nachweis über die Vorbereitung des Examens bzw. adäquate Vorkenntnisse (Bestellung für die Dauer eines Jahres),

9.3 

eine Qualifizierung im Bereich Schulentwicklung (für eine dauerhafte Bestellung),

9.4 

eine Qualifizierung im Bereich SCHULNETZ, welche die IT-Beratung umfasst (für eine dauerhafte Bestellung).
2Für den Informationstechnischen Berater digitale Bildung kann von den unter Nrn. 9.2 bis 9.4 genannten Voraussetzungen im Einvernehmen mit der Schulabteilung und der für die digitale Transformation an Schulen zuständigen Abteilung in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, sofern die fachliche Qualifikation durch gleichwertige andere Qualifikationen nachgewiesen werden kann. 3Ungeachtet dessen wird erwartet, dass diese Bewerberinnen und Bewerber aber die entsprechenden Fort- und Weiterbildungslehrgänge zur Schulentwicklung bzw. zur Medienpädagogik der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen besuchen.