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Text gilt ab: 01.07.2019

1. 

1Seit dem Jahr 2002 besteht das Netzwerk der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung („MiB“) in Bayern, zu dessen Aufgabenbereichen u. a. die Fortbildung von Lehrkräften in den Bereichen Informationstechnik und Medienpädagogik, die Beratung für Schulen z. B. zum Jugendmedienschutz und die Beratung von Aufwandsträgern zur Ausstattung von Schulen mit Hard- und Software zählen. 2Die digitale Transformation der Schulen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung führen zu einem erweiterten Beratungs- und Fortbildungsbedarf im gesamten Spektrum der Medienbildung/Digitalen Bildung. 3Damit ergibt sich das Erfordernis einer noch umfassenderen und weiterführenden Unterstützung der Schulen und Aufwandsträger.