Inhalt
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 28. Januar 1983 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Richtlinien in der ursprünglichen Fassung vom 21. Dezember 1982 (KMBl I 1983 S.16). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsbekanntmachungen.