Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
12.
Beginn und Dauer des Schulversuchs
1Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026. 2Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Schuljahr 2030/2031 möglich.