Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

2.   Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Im Prozess der Umsetzung wird angestrebt, sich an geeigneter Stelle die Expertise von Fachdidaktikern sowie von Pädagogen und Psychologen im Sinne eines wissenschaftlichen Beirats einzuholen. 3Die Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben wird von einem Projektbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus begleitet.