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Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027
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Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. September 2024, Az. VIII.3-BS4641.0/34/8

(BayMBl. Nr. 439)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“ vom 11. September 2024 (BayMBl. Nr. 439)

Auf Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wird der Schulversuch „Proof – Prozessorganisation und Feedback in der Leistungsfeststellung“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingerichtet: