Inhalt

Text gilt ab: 12.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

3.   Laufzeit

1Der Schulversuch beginnt für die beteiligten Grund-, Mittel- und Realschulen sowie für die Gymnasien und Beruflichen Schulen mit einer Vorbereitungsphase im Schuljahr 2022/2023. 2Die Durchführungsphase umfasst dabei die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027. 3Ab dem Schuljahr 2023/2024 nehmen auch Förderschulen am Schulversuch teil.