Inhalt

Text gilt ab: 12.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

2.   Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch wird an den aufgeführten Modellschulen nach Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat unterstützt die Modellschulen bei der Umsetzung der Entwicklungsaufgaben. 3Zudem werden ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgewählte Beraterinnen und Berater digitale Bildung (BdB) im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben die Modellschulen beraten und begleiten und die Multiplikation in die Schulaufsichtsbezirke vorbereiten.