Inhalt

Text gilt ab: 12.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

1.   Inhalte und Ziele

1Künstliche Intelligenz (KI) gilt international als entscheidende Zukunftstechnologie. 2Im Bildungsbereich ist mit dem Einsatz von KI insbesondere die Erwartung verbunden, durch den Einsatz von Learning Analytics der wachsenden Heterogenität in Lerngruppen viel besser begegnen zu können. 3Im geplanten Schulversuch werden unter Beachtung des Datenschutzes pädagogische Gesamtkonzepte entwickelt, wie die beim digital gestützten Lernen generierten Daten von Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses durch den Einsatz von KI für die individuelle Förderung genutzt werden können und so der Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gesteigert werden kann.
4Im Schulversuch sind folgende Entwicklungsaufgaben zu bearbeiten:
Identifikation und Klärung von Rechtsfragen bei der Verarbeitung, Auswertung und ggf. anonymisierten Weitergabe von Lerndaten
Entwicklung von Kommunikationsstrategien für eine datengestützte Lernbegleitung
Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit Lerndaten und beim Einsatz von KI‑gestützten Systemen
Erarbeitung von Konzepten zur Steigerung der Diagnosekompetenz von Lehrkräften im Umgang mit durch KI erhobenen Informationen/Daten
Identifikation von Einsatzszenarien zum Einsatz von algorithmischen Systemen in ausgewählten Fächern für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung und Lernbegleitung
Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Umsetzung der ausgewählten Einsatzszenarien
Erprobung von Modulen zum Umgang mit KI-gestützter Lernbegleitung für die Lehrerfortbildung bzw. für die zweite Phase der Lehrerausbildung
Untersuchung und Evaluation der lernförderlichen Effekte von KI-gestützten Anwendungen, die im Rahmen des Schulversuchs zum Einsatz kommen.