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Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Januar 2003, Az. VI/8-S4402/7-6/135 767
(KWMBl. I S. 61)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen vom 22. Januar 2003 (KWMBl. I S. 61)
Art. 131 Abs. 2 Bayerische Verfassung
Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.