Inhalt
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 14. Dezember 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) vom 31. März 2025 (BayMBl. Nr. 162) außer Kraft.