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Text gilt ab: 06.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7. Förderverfahren

7.1 Förderantrag

1Die Förderung wird auf Antrag gewährt. 2Jeder Antrag zur Förderung einer Maßnahme gemäß Nr. 5.3 dieser Bekanntmachung ist vom Schulaufwandsträger spätestens bis zum 30. Juni 2022 ausschließlich elektronisch unter Verwendung einer zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium (benannte Stelle) einzureichen und zeitgleich in elektronischer Kopie der zuständigen Regierung zuzuleiten. 3Ein Schulaufwandsträger kann mehrere Anträge zu voneinander abgrenzbaren Maßnahmen oder Maßnahmenabschnitten stellen. 4Anträge für schulische Maßnahmen dürfen sich jeweils nur auf Schulen innerhalb eines Regierungsbezirks beziehen. 5Bei regionalen Maßnahmen ist für Anträge mehrerer Schulaufwandsträger diejenige Regierung zuständig, für deren Regierungsbezirk die Höchstbeträge der staatlichen Zuwendungen der beteiligten Schulaufwandsträger gemäß Anlage (abrufbar unter www.km.bayern.de/digitalpakt) den größten Wert annehmen. 6Ein Antrag auf Zuwendung für schulische Maßnahmen kann nur gestellt werden, wenn die Höhe der beantragten Zuwendung
a)
mindestens 20 Prozent des Höchstbetrags der staatlichen Zuwendungen für den Antragsteller gem. Nr. 5.2 und mindestens 25 000 Euro beträgt oder
b)
den Gesamtbetrag oder den sich nach Abzug der vorangegangenen Zuwendungen verbliebenen Restbetrag des Höchstbetrags der staatlichen Zuwendungen für den Antragsteller nach Nr. 5.2 vollständig oder teilweise in einem letzten Antrag unter Verzicht auf den danach verbleibenden Restbetrag ausschöpft oder
c)
mindestens 500 000 Euro beträgt.
7Die ausgefüllte Antragsmappe muss folgende Angaben enthalten:
a)
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des zuwendungsberechtigten Schulaufwandsträgers sowie ggf. der vertretungsberechtigten Personen;
b)
bei gemeinsamen Anträgen nach Nr. 3 Satz 2 die Nennung der beteiligten zuwendungsberechtigten Schulaufwandsträger, die Bestätigung über eine rechtlich verbindliche Vereinbarung, in der Organisationsstruktur, Art und Umfang und Kostentragung für die gemeinsame Maßnahmenumsetzung der beteiligten Schulaufwandsträger intern geregelt sind, und die Benennung eines für die Angelegenheiten der Förderung gemäß dieser Richtlinie für alle Zuwendungsempfänger bestellten Vertretungsberechtigten (Bevollmächtigter);
c)
Angabe der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Antragstellers, für die die geplante Maßnahme oder der Maßnahmenabschnitt durchgeführt werden soll;
d)
Investitionsplanung basierend auf den jeweiligen schulischen Medienkonzepten für alle von den Maßnahmen des Antrags betroffenen Schulen (Maßnahmenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplanung inklusive Erklärung zum Beginn der Investitionsmaßnahme); darunter die auf Investitionsmaßnahmen für mobile Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen bzw. auf Maßnahmen für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen entfallenden Anteile;
e)
Erklärung, dass es sich im Fall von Nr. 4 Satz 4 um einen ab dem 17. Mai 2019 begonnenen selbstständigen Abschnitt einer Investitionsmaßnahme handelt;
f)
Erklärung, dass Ausgaben für Miet-, Mietkauf und Leasingverträge nicht aufgrund von Nr. 5.3 Satz 1 Buchst. b Satz 2 aus der Zuwendungsfähigkeit ausgeschlossen sind;
g)
1Versicherung des Antragstellers, dass für jede von den Maßnahmen des Antrags betroffene Schule die Ist-Ausstattung im Rahmen der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen IT‑Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen gemeldet wurde. 2Mit der Teilnahme an der IT-Umfrage gelten folgende Angaben zu jeder von den Maßnahmen des Antrags betroffenen Schule als erfüllt:
aa)
Bestandsaufnahme bestehender Ausstattung und
bb)
Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung;
h)
1Versicherung des Antragstellers, dass für jede von den Maßnahmen des Antrags betroffene Schule das Medienkonzept erarbeitet und dem Staatsministerium in der zum Zeitpunkt des Antrags aktuellen Version übermittelt wurde. 2Mit der Übermittlung der den Anforderungen des aktuellen Leitfadens des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung genügenden Medienkonzepte gelten folgende Angaben zu jeder von den Maßnahmen des Antrags betroffenen Schule als erfüllt:
aa)
Bestandsaufnahme benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand,
bb)
technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte und
cc)
bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte;
i)
Erklärung zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen, darunter ob und wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen des Landes, der EU und des Bundes beantragt, bewilligt oder gewährt wurden;
j)
Erklärung, ob der Antragsteller allgemein oder für die im Rahmen des Förderprogramms geplanten Investitionen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist;
k)
Anlage zum Antrag: Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support;
l)
bei regionalen Maßnahmen eine Erklärung, dass diese dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern, sowie die Bestätigung, dass die Anforderungen an eine regionale Einheit gemäß Nr. 4 Satz 9 dauerhaft erfüllt sind.

7.2 Zuständigkeit, Bewilligung

1Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid. 2Die Bewilligung der Zuwendungshöhe ergeht unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung durch Schlussbescheid nach erfolgter Verwendungsnachweisprüfung. 3Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt bewilligten bzw. abgeschlossenen Anträge unter Begrenzung auf den Höchstbetrag für schulische Maßnahmen nach Nr. 5.2 Satz 2 und 3 bzw. den Höchstbetrag für regionale Maßnahmen nach Nr. 5.2 Satz 4 unter Begrenzung auf die verbliebenen Mittel für regionale Maßnahmen zu berücksichtigen. 4In diesem Bescheid sind insbesondere die Bestimmungen der beizufügenden ANBest-K für kommunale Antragsteller bzw. ANBest-P für sonstige Antragsteller für verbindlich zu erklären, soweit in dieser Richtlinie nichts Abweichendes geregelt ist.

7.3 Pflichten des Zuwendungsempfängers

1Die Zuwendungsempfänger haben für die jeweiligen Schulen bzw. regionalen Einheiten ein Verzeichnis der im Rahmen des Förderprogramms angeschafften IT-Ausstattung zu führen. 2Die Zuwendungsempfänger haben auf die Förderung durch Bundesmittel des DigitalPakts Schule auf Bauschildern und nach Fertigstellung der Maßnahme nach Maßgabe des Staatsministeriums hinzuweisen.

7.4 Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum endet am 16. Mai 2024.