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Text gilt ab: 01.01.2019

5. Zuweisungen für Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung

1Der Mehraufwand der Kommunen bei der Schülerbeförderung wird mit 5,2 Mio. Euro im Jahr ab dem Schuljahr 2025/26 angenommen. 2Er wird auf die Aufgabenträgergruppen Landkreise und kreisfreien Städte auf Basis der Daten und Parameter, die für die Berechnung der pauschalen Zuweisungen nach Art. 10a FAG für das Jahr 2018 maßgebend sind, verteilt. 3Dies sind zur Hälfte die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Beförderungsanspruch zum Oktober 2017 und zur anderen Hälfte die Beförderungsausgaben der Aufgabenträger im Jahr 2016. 4Demnach entfallen auf die Landkreise 4 273 181 Euro und auf die kreisfreien Städte 926 819 Euro. 5Die Erstattung des Mehraufwands für die besonderen Anforderungen bei der Schülerbeförderung durch die Einführung des achtjährigen Gymnasiums entfällt ab dem Schuljahr 2025/26.
6Die Mittel werden über die pauschalen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung ausgereicht. 7Hierzu werden die Verteilungsmassen jedes Jahr für die Landkreise um 4 273 181 Euro und für die kreisfreien Städte um 926 819 Euro erhöht. 8Die Berechnung der pauschalen Zuweisungen nach Art. 10a FAG bleibt im Übrigen unberührt.