Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

9.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2031 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über den Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten an einer bayerischen Hochschule vom 7. Juli 2025 (BayMBl. Nr. 298) außer Kraft.