Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

1.  

Der Preis wird im jährlichen Wechsel vergeben an einen Lehrbeauftragten oder eine Lehrbeauftragte:
an Universitäten,
an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
an Kunsthochschulen.