Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2031

7.  

1Die Preisträgerin oder der Preisträger willigt gegenüber ihrer/seiner Hochschule ein, dass ihre oder seine Daten (Hochschule, Fakultät, Name) veröffentlicht sowie weitere (Kontakt-)Informationen zur Organisation der Preisvergabe verwendet werden dürfen. 2Dabei kann sie/er auch einer Kontaktaufnahme anlässlich der Preisverleihungen künftiger Jahre zustimmen.