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BeBVermBek
Text gilt ab: 01.01.2016
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2190-F

Betreten von Bahnanlagen bei Vermessungsarbeiten
(BeBVermBek)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 2. Januar 2016, Az. 73-VM-2122-1/1

(FMBl. S. 17)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Betreten von Bahnanlagen bei Vermessungsarbeiten (BeBVermBek) vom 2. Januar 2016 (FMBl. S. 17)

Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird Folgendes bestimmt: