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Inhaltsverzeichnis
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Betreten von Bahnanlagen bei Vermessungsarbeiten
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1. Betreten von Bahnanlagen
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2. Verhalten im Gleisbereich (Unfallverhütung)
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3. Ausführen der Vermessungsarbeiten auf Gleisanlagen
4. Arbeiten im Bereich von elektrotechnischen Anlagen
5. Sonstige Arbeiten der Flurbereinigungsbehörden
6. Inkrafttreten
7. Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BeBVermBek
Text gilt ab: 01.01.2016
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6.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft; sie ist unbefristet gültig.