Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 29.06.2023
15.
Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“

15.1 Förderzweck

1Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. 2Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. 3Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. 4Das Staatsministerium fördert deshalb niederschwellige, praktische Aktivitäten, mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sogenanntes „Empowerment“). 5Zudem soll durch die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund als Gäste das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden und der Kontakt zu einheimischen Frauen gefördert werden. 6Beides – insbesondere der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie interkulturelle Freundschaften – sind für die Integration und das Zugehörigkeitsgefühl zur Mehrheitsgesellschaft von großer Bedeutung. 7Außerdem fördern interkulturelle gemischte Gruppen das Verständnis füreinander sowie den Respekt voreinander. 8Dies ist insbesondere in Zeiten der Polarisierung der Gesellschaft, des zunehmenden Alltagsrassismus und des religiösen Extremismus von großer Bedeutung.

15.2 Fördergegenstand

1Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum „Empowerment“ von Frauen umfassen. 2Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. 3Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.

15.3 Zielgruppe

Teilnahmeberechtigt sind Frauen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen gemäß Nr. 4.1 erfüllen, sowie ihre minderjährigen Kinder.

15.4 Kursgröße

Die Teilnehmerinnenzahl eines Angebots muss in angemessenem Verhältnis zu den Ausgaben stehen.

15.5 Ausgaben für die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund

1Zur Förderung der Kontakte zur einheimischen Bevölkerung sowie des Erwerbs der deutschen Sprache können als Gäste auch Frauen ohne Migrationshintergrund an den Angeboten teilnehmen. 2Die notwendigen projektbezogenen Sachausgaben für die Teilnahme dieser Frauen sind im angemessenen Umfang zuwendungsfähig. 3Dabei ist zu beachten, dass diese Sachausgaben nur soweit zuwendungsfähig sind, als die Anzahl der Frauen ohne Migrationshintergrund über das einzelne Projektangebot durchschnittlich ein Drittel nicht überschreitet.

15.6 Ausgaben für Projektleitung und Projektkoordination

1Die Ausgaben für die Projektleitung und Projektkoordination sind zuwendungsfähig, wobei die hierfür beantragten Stunden in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Angebote und der Teilnehmerinnen stehen müssen. 2Im Projektkonzept ist die Angemessenheit des Projektleitungs- und Projektkoordinationsaufwandes darzulegen. 3Im Zuge der Projektleitung und Projektkoordination angefallene Arbeitsstunden sind gesondert zu dokumentieren und im Sachbericht darzustellen.

15.7 Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50 000 Euro begrenzt.

15.8 Verwendungsnachweis

1Der Sachbericht gemäß Nr. 11 im Rahmen des Verwendungsnachweises muss zusätzlich folgende Punkte enthalten:
durchgeführte Angebote und Unternehmungen,
Anzahl der Teilnehmerinnen pro Angebot und Gesamtanzahl,
Anzahl der in der Förderperiode neu hinzugekommenen Teilnehmerinnen,
Atmosphäre und Herausforderungen bei der Durchführung sowie
Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Gäste zum Nutzen des Angebots, Erfolge und Beispiele.
2Ein Formular für den Sachbericht inklusive einer statistischen Erfassung wird zur Verfügung gestellt.