Inhalt

ForAHP-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8. Verwendungsnachweis

8.1 

1Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 1. März des Folgejahrs bei der Bewilligungs-behörde vorzulegen. 2Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.

8.2 

Der dem Verwendungsnachweis beizufügende Sachbericht muss folgende Angaben enthalten:
Nachweis über die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
die Anzahl der Fortbildungseinheiten,
ein Bericht über den wesentlichen Inhalt der Fortbildung und
einen Bericht zur Erfolgskontrolle der jeweiligen Fortbildungseinheiten.