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Inhaltsverzeichnis
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2174-A Richtline für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 24. Februar 2022, Az. VI4/6865-1/227 (BayMBl. Nr. 164)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
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Teil 2 Verfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
7. Erfolgskontrolle
8. Prüfungsrecht
9. Datenschutz
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 24.02.2022
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8.
Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen.