Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026

4. Inkrafttreten; Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. 3Die Richtlinie zur Förderung der Ausbildungsmaßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS-Richtlinie) vom 16. September 2021 (BayMBl. Nr. 717) tritt mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.