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2160-A
Richtlinie zur Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
(AJS-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 30. März 2023, Az. IV4/6521.06-1/124
(BayMBl. Nr. 183)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS-Richtlinie) vom 30. März 2023 (BayMBl. Nr. 183)
1Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO) Zuwendungen für die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.