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Bestimmung des jährlichen Gesamtbeitrags zum Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes für das Jahr 2024
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[Schlussformel]
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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.