Inhalt

Text gilt ab: 28.02.2025
Fassung: 13.12.2024
1.
Aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden die in der Anlage enthaltenen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) bauaufsichtlich eingeführt.