Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2024

1.  

1Aufgrund von § 1 Abs. 3 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792, BayRS 2132-1-2-B), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) werden die anliegenden Vordrucke
Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen
Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV
Baubeschreibung
Stellungnahme der Gemeinde
Beseitigungsanzeige mit Erläuterung
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme mit Erläuterung
Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterung
Baubeginnsanzeige mit Erläuterung
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bescheinigung Standsicherheit I
Bescheinigung Standsicherheit II
Bescheinigung Brandschutz I
Bescheinigung Brandschutz II
Bescheinigung Brandschutz III
Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
Bescheinigung Baugrund
Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
bekannt gemacht und verbindlich eingeführt. 2Die Anlage 3 (Stellungnahme der Gemeinde) wird zur Verwendung empfohlen.