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RepInFöR
Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2129-U

Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
(Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 7. November 2024, Az. 37d-U3014-2024/2-22

(BayMBl. Nr. 570)

Zitiervorschlag: Förderrichtlinie Reparaturinitiativen (RepInFöR) vom 7. November 2024 (BayMBl. Nr. 570)

1Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BayHO), Zuwendungen zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen. 2Es werden ausschließlich nicht wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.