Inhalt

FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
16.
Aufhebung der bisherigen Förderrichtlinien; Übergangsregelung
1Die Bekanntmachung vom 4. Juni 2019 über die Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern (BayMBl. 2019 Nr. 229) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft. 2Darauf beruhende Bewilligungen werden nach den bisherigen Vorschriften vollzogen.