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Inhaltsverzeichnis
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2129.0-U Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. Juli 2022, Az. 66-U8040-2021/88-68 (BayMBl. Nr. 434)
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Teil I: Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil II: Verfahren
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Teil III: Schlussvorschriften
14. Datenschutz
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
16. Aufhebung der bisherigen Förderrichtlinien; Übergangsregelung
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
FöR-PrBNE
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 14.07.2022
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15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.