Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der Krankenhausträger oder der Träger der künftigen nicht akutstationären Versorgungseinrichtung, sofern dieser eine entsprechende Vereinbarung mit dem Krankenhausträger getroffen hat; der Zuwendungsempfänger muss Maßnahmeträger sein.