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Inhaltsverzeichnis
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52. Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 des Freistaates Bayern
1. Vorbemerkungen
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2. Jahreskrankenhausbauprogramm 2026
3. Vorwegfestlegungen
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4. Allgemeine Behandlung von Kostensteigerungen
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5. Kostenänderungen im Rahmen einer Teilförderung (Art. 9 Abs. 2 BayKrG)
6. Finanzierung bei vorzeitigem Maßnahmebeginn
7. Auszahlung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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