Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
52. Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 des Freistaates Bayern
1. Vorbemerkungen
Bereich erweitern
2. Jahreskrankenhausbauprogramm 2026
3. Vorwegfestlegungen
Bereich erweitern
4. Allgemeine Behandlung von Kostensteigerungen
Bereich erweitern
5. Kostenänderungen im Rahmen einer Teilförderung (Art. 9 Abs. 2 BayKrG)
6. Finanzierung bei vorzeitigem Maßnahmebeginn
7. Auszahlung
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.