Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Vorwegfestlegungen

In den Anlagen 2, 3, 4 und 5 sind die Vorhaben dargestellt, die für eine Aufnahme in die Jahreskrankenhausbauprogramme 2027 bis 2030 eingeplant sind (Vorwegfestlegungen).