Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für die AIDS-Prävention an den bayerischen Schulen
1. Erzieherische Intentionen
2. Beitrag der Unterrichtsfächer
3. AIDS-Prävention und Elternhaus
4. Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden
5. Persönliche Beratung in der Schule
6. Unterrichtshilfen, Aus- und Fortbildung
7. Vorgehen bei infizierten Schülern
8. Versorgung blutender Verletzungen
9. Sonstige Vorsichtsmaßnahmen
10. Den Trägern von Ersatzschulen wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.
11. Aufklärungsmaterialien
12. Die Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Inhalt
Text gilt ab: 20.09.1989
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
10.
Den Trägern von Ersatzschulen wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.