4.
Organisation der Suchtprävention an der Schule
1Suchtprävention ist ein bedeutender Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, erfordert das Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie und soll daher regelmäßig u. a. in Lehrerkonferenzen, im Schulforum, auf Sitzungen des Elternbeirats oder im Rahmen von Treffen der Schülermitverwaltung thematisiert und gemeinsam weiterentwickelt werden. 2Im Folgenden werden die verschiedenen Akteure der schulischen Suchtprävention mit ihren Handlungsbereichen beschrieben.
4.1
Schulleitung
1Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für die Einhaltung der Richtlinien zur Suchtprävention an der Schule.
2Die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt an jeder weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schule eine(n) Beauftragte(n) für die Suchtprävention, gibt die Kontaktdaten Eltern und Schülerinnen und Schülern bekannt und unterstützt die Arbeit des/der Beauftragten für die Suchtprävention.
4.2
Beauftragte für die Suchtprävention
1Aufgaben des/der Beauftragten für die Suchtprävention:
- –
Er/Sie ist Schlüsselperson, Multiplikator/-in und Koordinator/-in für die Suchtprävention an der Schule.
- –
1Mithilfe der vielfältigen Materialien zur Suchtprävention, die bei den für die gesundheitliche und suchtpräventive Aufklärung und Kompetenzförderung zuständigen Behörden und Institutionen Bayerns und des Bundes zur Verfügung stehen, sowie durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eignet er/sie sich das nötige Fachwissen an. 2Er/Sie kennt die einschlägigen Gesetze und Verordnungen. 3Er/Sie vermittelt das erworbene Wissen in der schulinternen Fortbildung an seine/ihre Kolleginnen und Kollegen und informiert über entsprechende Aufklärungsmaterialien, Literatur und Lehrmittel einschließlich digitaler Medien für den Unterricht.
- –
1Er/Sie hält Kontakt zu den Fachkräften der Staatlichen Schulberatung (der Schulpsychologe bzw. die Schulpsychologin, die Beratungslehrkraft an der Schule), der Schulsozialpädagogik, und der Jugendsozialarbeit an Schulen, der nächstgelegenen psychosozialen Beratungsstelle, der Fachkraft für Suchtprävention in der Kommune und dem regionalen Suchtarbeitskreis, um stets über Präventions- und Hilfsangebote im Einzugsbereich der Schule sowie aktuelle Themenschwerpunkte informiert zu sein. 2Zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und am Erfahrungsaustausch in den regionalen Suchtarbeitskreisen ist dem/der Beauftragten für die Suchtprävention nach Möglichkeit Dienstbefreiung zu gewähren. 3Um eine langfristig erfolgreiche Suchtprävention zu erreichen, stimmt er/sie mit der Schulleitung, den Lehrkräften der Schule und allen weiteren Akteuren die unterschiedlichen Angebote zum Auf- und Ausbau personaler sowie sozialer Kompetenzen aufeinander ab. 4In diesem Rahmen wird eine Gesamtstrategie zur Suchtprävention an der Schule gemeinsam aufgebaut, umgesetzt und weiterentwickelt.
- –
1Im Auftrag der Schulleitung organisiert er/sie von Fall zu Fall und ggf. unter Einbezug der weiteren oben genannten Akteure Schulveranstaltungen (Elternabende, Projekttage, schulinterne Lehrerfortbildungen u. a.) zum Thema Suchtprävention. 2Dabei bezieht er/sie weitergehende Themen wie z. B. Essstörungen mit ein. 3Er/Sie versucht, Fachleute zu gewinnen, die bereit sind, bei diesen Veranstaltungen als Referenten mitzuwirken. 4Beispielsweise stehen den Schulen mit dem Netzwerk Beratung digitale Bildung in Bayern (BdB) qualifizierte Ansprechpersonen für medienpädagogische und informationstechnische Fragestellungen zur Verfügung.
- –
1Durch die Kenntnis der zu beschreitenden Wege und der örtlichen Beratungs- und Hilfsangebote unterstützt er/sie die Schulleitung, Kollegen, Eltern und Schülerinnen und Schüler bei Hinweisen auf eventuelle Suchterkrankungen an der Schule. 2Im Bedarfsfall stellt er/sie die Verbindung zu dem/der Schulpsychologen/-in her.
2Es gilt jedoch zu beachten, dass der/die Beauftragte für die Suchtprävention für betroffene Schülerinnen und Schüler weder die Lehrkraft ihres besonderen Vertrauens noch eine Sucht-, psychologische oder ärztliche Beratung ersetzen kann. 3Die Aufgaben des/r Beauftragten für die Suchtprävention entbinden die anderen Lehrkräfte an der Schule nicht von ihrer unmittelbaren und eigenständigen Erziehungsverantwortung. 4Auch bei Suchtproblemen muss sich der Schüler/die Schülerin an die Lehrkraft seines/ihres besonderen Vertrauens wenden können.
4.3
Schulpsychologie
Die Staatliche Schulpsychologin bzw. der Staatliche Schulpsychologe unterstützt durch geeignete Beratungsangebote und psychologische Interventionen bei Schülerinnen und Schülern mit einer Suchtproblematik und vermittelt ggf. weitergehende Beratungsmaßnahmen.
4.4
Lehrkräfte
1Die in den Klassen unterrichtenden Lehrkräfte vermitteln im jeweiligen Fachunterricht die im Lehrplan verankerten Themenbereiche der Suchtprävention. 2Die dafür notwendigen Absprachen koordiniert die Klassenleitung oder bei Bedarf der/die Beauftragte für die Suchtprävention.
3Um ihren Erziehungsauftrag gewissenhaft zu erfüllen, müssen alle Lehrkräfte um stetige Information und Fortbildung zu Fragen der Suchtprävention bemüht sein. 4Es liegt im dienstlichen Interesse, dass die Lehrkräfte die einschlägigen Angebote der staatlichen zentralen und regionalen Lehrerfortbildung nutzen.
4.5
Schulsozialpädagogik und Jugendsozialarbeit an Schulen
1Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen bringen sozialpädagogische Kompetenz und einen ganzheitlichen Blick auf die Schülerinnen und Schüler sowie auf die Klasse mit sich. 2Sie unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention beispielsweise durch die Vorbereitung, Koordinierung und Umsetzung von suchtpräventiven Maßnahmen in Schulklassen.
3Die Jugendsozialarbeit an Schulen bringt bei der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ebenfalls eine sozialpädagogische Sichtweise ein und agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. 4Beratung und sozialpädagogische Hilfe erfolgt in Einzel- oder auch Gruppengesprächen.
4.6
Nichtpädagogisches Personal
Auch nichtpädagogisches Personal wie z. B. das Gebäudemanagement, die Hausverwaltung und weiteres technisches sowie sonstiges Schulpersonal sind wichtige Akteure für die Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen und Bedingungen in der Schule.
4.7
Elternvertretungen
1Das familiäre Umfeld hat einen großen Einfluss auf das gesunde Auf- und Heranwachsen, einschließlich dem Umgang mit Suchtmitteln und Verhaltensweisen mit Abhängigkeitspotenzial. 2Die Familie kann dabei einen wichtigen Schutzfaktor und eine Ressource, aber auch einen Risikofaktor darstellen. 3Eltern und Erziehungsberechtigte sollten für ihre Vorbildrolle sensibilisiert, ihre Erziehungs- und Beziehungskompetenzen gefördert und sie so beim präventionsorientierten Handeln unterstützt werden. 4Die Elternvertretung ist daher an den Präventionsbemühungen der Schule zu beteiligen.
4.8
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
1Das Hinzuziehen außerschulischer Expertise unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. 2Insbesondere bei geeigneten Anlässen können daher in den Unterricht oder zu Elternabenden Fachleute aus der Praxis einbezogen werden. 3Dafür kommen u. a. kommunale und sonstige Suchtpräventionsfachkräfte, Fachkräfte aus Medizin und Psychotherapie, aus der Jugendarbeit, der Polizei, der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern und weiteren Behörden in Betracht.
4Im Rahmen von Peer-to-Peer-Projekten (u. a. Medienscouts, Netzgänger) werden unter Einbeziehung regionaler außerschulischer Einrichtungen nachhaltige Unterstützungsangebote entwickelt und umgesetzt.
5Darüber hinaus empfiehlt es sich, lokale und regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote auf der Homepage der Schule leicht auffindbar zugänglich zu machen.
4.9
Schulentwicklung
1Im Rahmen eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses ist die Schulentwicklung ein wichtiger Bestandteil, um den Aufbau und die Optimierung von Strukturen, die Qualifizierung aller Beteiligten, proaktive Elternarbeit und konkrete Maßnahmen wie Workshops zu initiieren und zu unterstützen. 2Damit trägt sie maßgeblich zur schulischen Suchtprävention im Sinne der Verhaltens- und Verhältnisprävention bei.