Inhalt

Text gilt ab: 28.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 27.10.2030

2.   Maßnahmen der schulischen Suchtprävention

Schulische Suchtprävention agiert auf verschiedenen Ebenen und setzt an den strukturellen Rahmenbedingungen sowie am Verhalten von Individuen an.

2.1   Strukturelle Maßnahmen

1Die Schule ist eine zentrale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. 2In ihr können elementare Grundlagen für ein positives Gesundheitsverhalten und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen gelegt werden. 3Im Sinne der Verhältnisprävention sollte Schule daher so gestaltet sein, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der gesamten Schulfamilie im Alltag fördert. 4Dazu zählt beispielsweise eine Umgebung, in der positive soziale Kontakte gefördert und gesundheitliche Belastungen wie Stress oder Mobbing aktiv reduziert werden. 5Positive Veränderungen des Schulklimas können beispielsweise durch Fortbildungen für Lehrkräfte unterstützt werden. 6Hinsichtlich Substanzkonsum und Verhaltensweisen mit Abhängigkeitspotenzial (beispielsweise die Mediennutzung) ist eine gemeinsame und einheitliche Grundhaltung die Grundlage für ein abgestimmtes und adäquates Handeln. 7Dies macht die Entwicklung und Implementierung von schulischen Vereinbarungen mit Handlungsleitlinien sowie die Definition von verbindlichen Regeln, u. a. bei Schulfesten und Schulfahrten, und transparenten Kommunikationswegen zu zentralen Instrumenten der erfolgreichen Prävention.

2.2   Verhaltenspräventive Maßnahmen

1Die Ziele schulischer Suchtprävention werden im Unterricht mehrerer Fächer, in den Unterricht ergänzenden Projekten sowie dem Schulleben insgesamt gemeinsam mit der gesamten Schulfamilie verwirklicht. 2Die empfohlenen Inhalte unterscheiden sich je nach Alter und Konsumerfahrung der Schülerinnen und Schüler.

2.2.1   Förderung von Lebenskompetenzen

1Bei Kindern und jüngeren Jugendlichen haben sich vor allem universelle Präventionsmaßnahmen mit substanz‑unspezifischen Inhalten als altersgerecht und wirksam erwiesen. 2Dazu zählt die Förderung von Lebenskompetenzen, wie beispielsweise gute Problemlöse- und Kommunikationsfähigkeiten, Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen. 3Die Entwicklung dieser sozialen und personalen Kompetenzen geschieht im Miteinander des Schullebens und ist Aufgabe aller Fächer. 4Sie wird situationsbezogen auch in den höheren Jahrgangsstufen fortgesetzt.
5Da Schülerinnen und Schüler tagtäglich mit den Herausforderungen digitaler Medien konfrontiert werden, spielt die Prävention bezogen auf Medienkonsum, insbesondere im Hinblick auf Internetnutzung, Computerspiele und Onlinekommunikation eine entscheidende Rolle. 6Über alle Jahrgangsstufen und Fächer hinweg wird daher im Rahmen der Medienbildung bzw. Digitalen Bildung proaktiv zu den Chancen und Risiken digitaler Medien aufgeklärt und werden Medienkompetenzen für einen bewussten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Inhalten gefördert.

2.2.2   Substanzspezifische Aufklärung und Kompetenzförderung

1Schülerinnen und Schüler profitieren zudem von Präventionsmaßnahmen mit substanzspezifischen Inhalten. 2Dazu gehören die sachliche Aufklärung und Information über die Risiken des Konsums von Suchtmitteln, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind oder zu denen sie Fragen haben. 3In den unteren Jahrgangsstufen wird in erster Linie auf die legalen Suchtmittel wie Nikotin (Rauchen einschließlich alternativer – insbesondere elektronischer – Rauchprodukte sowie anderer nikotinhaltiger Produkte), Alkohol und den Missbrauch von Medikamenten eingegangen. 4Ab der Mittelstufe wird zusätzlich insbesondere Cannabis thematisiert und neue psychoaktive Substanzen sowie illegale Drogen in die Besprechung einbezogen. 5Besondere Bedeutung kommt im Bereich der suchtmittelspezifischen Aufklärung den Fächern Heimat- und Sachunterricht (HSU), Natur und Technik, Biologie, Physik/Chemie/Biologie (PCB), aber auch Religionslehre, Ethik, Deutsch, Politik und Gesellschaft sowie Sport zu.
6Von Abschreckung durch die Darstellung von Schreckensszenarien ist allgemein abzusehen, da diese zu Neugier und dadurch zu Konsumbereitschaft führen können (beispielsweise können sie für Jugendliche, die sich von Risiken, Gefahren und neuen Eindrücken angezogen fühlen, attraktiv sein und zum Konsum anregen). 7Informationen sollten daher immer sachlich und differenziert vermittelt werden.
8Hintergrundinformationen zu verschiedenen Suchtmitteln sowie Verhaltensweisen mit Abhängigkeitspotenzial bieten die Web-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
9In der modernen Suchtprävention wird der Ansatz der Aufklärung, Wissensorientierung oder Informationsvermittlung über Substanzen, Substanzkonsum, Wirkung und Risiken als notwendig, aber nicht hinreichend erachtet, um Verhalten zu beeinflussen. 10Daher sollte die Förderung der Lebens- und Risikokompetenzen und Stärkung der Selbstkontrolle immer Teil des Unterrichts und der den Unterricht ergänzenden Programme sein. 11Beispiele sind motivierende Kurzinterventionen zur Stärkung der Motivation zur Konsumreduktion oder -beendigung bei Konsumierenden, aber auch Standfestigkeitstrainings, um sozialen Druck zum Substanzkonsum zu erkennen und Standfestigkeit gegen sozialen Druck zu entwickeln.