Inhalt
5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2016 in Kraft und gilt unbefristet. 2Mit Ablauf des 31. Mai 2016 treten außer Kraft:
- a)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Zeugnisse der Gesundheitsämter in dienstrechtlichen Angelegenheiten vom 28. Januar 1981 (MABl. S. 83, LMBl. S. 14),
- b)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Zeugnisse der Gesundheitsämter im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst vom 15. März 1982 (MABl. S. 223, StAnz. Nr. 12),
- c)
die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen über den Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung; Zeugnisse der Gesundheitsämter im Vollzug beamtenrechtlicher Vorschriften vom 9. November 1985 (MABl. S. 811, StAnz. Nr. 47).