Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Festlegung der Zuständigkeitsbereiche und Verfahren nach der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund
1. Anwendungsbereich
2. Verantwortliche Stelle des Freistaates Bayern
3. Zentrale Stelle
4. Verfahren
5. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BekBayITSiV-PV
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3.
Zentrale Stelle
Die verantwortliche Stelle nach Nr. 2 übermittelt die Eigenerklärung an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI).