Inhalt
2.
Verantwortliche Stelle des Freistaates Bayern
Verantwortliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 12 ITSiV-PV ist
- a)
für die technische Verknüpfung des allgemeinen Verwaltungsportals des Freistaates Bayern mit den Verwaltungsportalen des Bundes und der anderen Länder zu einem Portalverbund (sogenannter Sammlerdienst) sowie
- b)
für das bayerische Bürgerkonto
das Staatsministerium für Digitales.