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BekBayITSiV-PV
Text gilt ab: 01.10.2023

2.   Verantwortliche Stelle des Freistaates Bayern

Verantwortliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 12 ITSiV-PV ist
a)
für die technische Verknüpfung des allgemeinen Verwaltungsportals des Freistaates Bayern mit den Verwaltungsportalen des Bundes und der anderen Länder zu einem Portalverbund (sogenannter Sammlerdienst) sowie
b)
für das bayerische Bürgerkonto
das Staatsministerium für Digitales.