Inhalt
3.
Hinweise zu den Mustervordrucken
Mit den Wahlunterlagen zu übersendende vorgedruckte persönliche Erklärung, die vom Wahlberechtigten auszufüllen und persönlich zu unterschreiben ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WO‑BayPVG)
1Es besteht keine Verpflichtung, ein entsprechendes Merkblatt an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Das Merkblatt ist jedoch als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.
1Es besteht keine Verpflichtung, einen entsprechenden Wegweiser an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Der Wegweiser ist jedoch als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.