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MuWahlPersVBek
Text gilt ab: 15.08.2023
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2035-F

Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen
(Mustervordruckbekanntmachung-PersV – MuWahlPersVBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. August 2023, Az. 28 PVS-P 1051-3/48

(BayMBl. Nr. 389)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen (Mustervordruckbekanntmachung-PersV – MuWahlPersVBek) vom 2. August 2023 (BayMBl. Nr. 389)

1.   Allgemeines

1Zur Erleichterung der Wahlen, die nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) durchzuführen sind, werden Mustervordrucke für die wichtigsten von den Wahlvorständen vorzunehmenden Maßnahmen bekannt gegeben. 2Die Mustervordrucke sind dieser Bekanntmachung nach Nr. 2 (Verzeichnis der Mustervordrucke) angefügt. 3Die Herstellung oder Beschaffung der Mustervordrucke bleibt wegen der Verschiedenheit der einzelnen Fälle und des Bedarfs den Dienststellen im Benehmen mit dem Wahlvorstand überlassen.

2.   Verzeichnis der Mustervordrucke

2.1   Mustervordruck 1a:

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Personalratswahl (§ 1 Abs. 6 WO‑BayPVG)

2.2   Mustervordruck 1b:

Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats (§ 1 Abs. 6, §§ 33, 34, 46, 47, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.3   Mustervordruck 1c:

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 6, § 32 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.4   Mustervordruck 1d:

Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 6, § 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.5   Mustervordruck 2a:

Niederschrift des Wahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und ihre Verteilung auf die Gruppen (§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 WO-BayPVG)

2.6   Mustervordruck 2b:

Niederschrift des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats und ihre Verteilung auf die Gruppen (§§ 5, 33, 36, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.7   Mustervordruck 3a:

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 6 WO-BayPVG)

2.8   Mustervordruck 3b:

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 6 WO-BayPVG)

2.9   Mustervordruck 3c:

Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in Gruppenwahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.10   Mustervordruck 3d:

Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in gemeinsamer Wahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.11   Mustervordruck 3e:

Wahlausschreiben für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 6 WO-BayPVG)

2.12   Mustervordruck 3f:

Wahlausschreiben für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 38 Abs. 2, § 45 Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.13   Mustervordruck 4a:

Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 8 WO-BayPVG)

2.14   Mustervordruck 4b:

Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 8 WO-BayPVG)

2.15   Mustervordruck 5a:

Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 13 WO-BayPVG)

2.16   Mustervordruck 5b:

Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 13 WO-BayPVG)

2.17   Mustervordruck 6a:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gruppenwahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und Abs. 3, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.18   Mustervordruck 6b:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.19   Mustervordruck 6c:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Wahl nur eines Vertreters einer Gruppe – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.20   Mustervordruck 6d:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gemeinsame Wahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.21   Mustervordruck 6e:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.22   Mustervordruck 6f:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Wahl nur eines Personalratsmitglieds – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.23   Mustervordruck 6g:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und Abs. 3, § 32 Abs. 1 und Abs. 2, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.24   Mustervordruck 6h:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen eines Wahlvorschlags – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, § 32 Abs. 1 und Abs. 3, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.25   Mustervordruck 6i:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Wahl nur eines Mitglieds – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2, §§ 29, 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.26   Mustervordruck 7a:

Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.27   Mustervordruck 7b:

Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.28   Mustervordruck 7c:

Niederschrift über das Ergebnis der Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§§ 21, 32 Abs. 1, §§ 45, 52, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.29   Mustervordruck 8:

Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WO-BayPVG)

2.30   Mustervordruck 9:

Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe (§ 17 WO-BayPVG)

2.31   Mustervordruck 10:

Wegweiser für die schriftliche Stimmabgabe (§ 17 WO-BayPVG)

3.   Hinweise zu den Mustervordrucken

3.1   Hinweis zu Nr. 2.29 Mustervordruck 8

Mit den Wahlunterlagen zu übersendende vorgedruckte persönliche Erklärung, die vom Wahlberechtigten auszufüllen und persönlich zu unterschreiben ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WO‑BayPVG)

3.2   Hinweis zu Nr. 2.30 Mustervordruck 9

1Es besteht keine Verpflichtung, ein entsprechendes Merkblatt an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Das Merkblatt ist jedoch als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.

3.3   Hinweis zu Nr. 2.31 Mustervordruck 10

1Es besteht keine Verpflichtung, einen entsprechenden Wegweiser an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Der Wegweiser ist jedoch als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.

4.   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 15. August 2023 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor

Anlagen