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ZustBek-IM
Text gilt ab: 01.07.2019

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 13 TV-L und höher

2.1 

1Für die Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 13 TV-L und höher ist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zuständig. 2Es kann den nachgeordneten Beschäftigungsdienststellen für ihren Dienstbereich arbeitsrechtliche Aufgaben allgemein oder im Einzelfall zuweisen.

2.2 

Nr. 1 gilt entsprechend.