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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
  • 1. Einleitungssatz des Arbeitsvertrages
  • Bereich erweitern2. Zu § 1 des Arbeitsvertrages (Arbeitszeitumfang und Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • 3. Zu § 2 des Arbeitsvertrages (Verweis auf Tarifrecht)
  • Bereich erweitern4. Zu § 3 des Arbeitsvertrages (Probezeit und Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse)
  • Bereich erweitern5. Zu § 4 des Arbeitsvertrages (Eingruppierung)
  • 6. Zu § 5 des Arbeitsvertrages (Nebenabreden)
  • 7. Besonderheit Änderungsvertrag
  • 8. Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI
  • 9. Muster-Arbeitsverträge für außertariflich Beschäftigte
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2025
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Anlagen  

Anlage 1: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden
Anlage 2: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden
Anlage 3: Änderungsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L gilt
Anlage 4: Arbeitsvertrag für außertariflich Beschäftigte, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden
Anlage 5: Arbeitsvertrag für außertariflich Beschäftigte, die befristet eingestellt werden
Anlage 6: Arbeitsvertrag mit Beschäftigten, die im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis befristet eingestellt werden
Anlage 7: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die auf unbestimmte Zeit auf Abruf eingestellt werden (Arbeit auf Abruf)
Anlage 8: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die befristet auf Abruf eingestellt werden
Anlage 9: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L nicht gilt und die auf unbestimmte Zeit auf Abruf beschäftigt werden (Arbeit auf Abruf)
Anlage 10: Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TV-L nicht gilt und die befristet auf Abruf eingestellt werden (Arbeit auf Abruf)
Anlage 11: Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI
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