Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2022

7.   Besonderheit Änderungsvertrag

Bei Abschluss eines Änderungsvertrages sind – unabhängig von der Art der Änderung – jeweils die Abs. 1 bis 3 des Arbeitsvertragsmusters auszufüllen, sofern der Ursprungsarbeitsvertrag abweichende Regelungen enthält (Verweis auf den BAT/MTArb oder Benennung einer Vergütungs-/Lohngruppe im Arbeitsvertrag). Abs. 4 ist lediglich bei Bedarf auszufüllen.
Weigert sich eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer, die/der eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 11 Abs. 1 TV-L beantragt hat, den Muster-Änderungsvertrag zu unterschreiben, ist zu prüfen, ob die verweigerte Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 TV-L ein dringender dienstlicher bzw. betrieblicher Grund im Sinn des § 11 Abs. 1 TV-L sein kann. Ist dies nicht der Fall, kann die Klausel – „Der/die Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. “ – gestrichen werden. Anderenfalls kann eine Teilzeitbeschäftigung nur bei Unterzeichnung der Klausel eingeräumt werden.